Kriminalität
Zur Kategorie
| Datenowner | Stadtpolizei Zürich, Sicherheitsdepartement |
|---|---|
| Erstmalige Veröffentlichung | |
| Kontakt | Open Data Zürich |
| Zeitraum | 2013-2024 |
| Datentyp | Datenaggregat |
| Aktualisierungsdatum | 11.11.2025 |
| Datenlieferant | Statistik Stadt Zürich, Präsidialdepartement |
| Version | 1 |
| Räumliche Beziehung | Stadt Zürich |
| Aktualisierungsintervall | monatlich |
| Rechtsgrundlage |
| Jahr (technisch: Jahr) | Jahr (Numeric) |
|---|---|
| Verletzte (Lang) (technisch: VerletzteLang) | Verletzte (String) |
| Verletzte (Sort) (technisch: VerletzteSort) | Verletzte (Numeric) |
| Verletzte (technisch: Verletzte) | Verletzte (Numeric) |
Gummischrot
Weitere Informationen zum Thema «Gummischrot» gibt es im Bericht «Gummischrot bei der Stadtpolizei»: https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2025/gummischrot-bei-der-stadtpolizei.html
Verletzte
Zu Verletzungen durch Gummischroteinsätze liegen nur unvollständige Daten vor. Wenn jemand durch einen Gummischroteinsatz verletzt wird, so erhält die Stadtpolizei davon nur Kenntnis, wenn: –ihre Mitarbeitenden die Verletzung selbst beobachten oder eine verletzte Person antreffen und diese bei Bedarf einer medizinischen Betreuung zuführen; –eine Anzeige oder Beschwerde gegen die Polizei eingereicht wird; –eine Haftungsklage für entstandene Schäden erhoben wird; –der Vorfall medial bekannt gemacht wird. Somit ist davon auszugehen, dass der Stadtpolizei nicht alle Verletzungsfälle bekannt werden. Gegen einen Gang zur Polizei kann sprechen, dass eine verletzte Person ihrerseits je nach Kontext des Vorfalls mit einer Anzeige rechnen muss (beispielsweise wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruch oder Nichtbefolgen einer polizeilichen Anweisung).